Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft: Ein Gesetz, das die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen verbessern soll, vor allem für Menschen mit Einschränkungen. Es betrifft zahlreiche Wirtschaftsakteure, insbesondere Anbieter von digitalen Dienstleistungen und Produkten. Wen das Gesetz betrifft und wie es umzusetzen ist, lesen Sie hier.
Was bedeutet (digitale) Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen Produkte und Dienstleistungen uneingeschränkt und selbständig nutzen können. Dazu gehören unter anderem barrierefreie Webseiten, Software, Selbstbedienungsterminals und Zahlungsdienste. Ziel ist es, Hindernisse zu beseitigen und allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
Barrierefreie Webseiten müssen bestimmten Standards entsprechen, um für alle Nutzer gleichermaßen zugänglich zu sein. Die wichtigsten Anforderungen sind:
- Zugänglichkeit: Informationen müssen für alle Sinne wahrnehmbar sein, z. B. durch Alternativtexte für Bilder und Untertitel für Videos.
- Bedienbarkeit: Die Navigation muss einfach sein, z. B. durch Tastatursteuerung und ausreichend große Schaltflächen.
- Verständlichkeit: Inhalte sollten in einfacher Sprache verfasst und klar strukturiert sein.
Wer ist betroffen?
Das BFSG betrifft diverse Hersteller, Händler und Dienstleister:
- E-Commerce (Onlineshops, digitale Marktplätze)
- Banken und Finanzdienstleister (Geldautomaten, Online-Banking)
- Telekommunikation (Smartphones, Software, Hotlines)
- Personenbeförderung (Ticketautomaten, Buchungsplattformen)
- Für behördliche Dienstleistungen gilt das Gesetz schon jetzt
Unternehmen, die die Anforderungen des BFSG nicht erfüllen, müssen mit Sanktionen wie Bußgeldern, Abmahnungen und Verkaufsverboten rechnen. Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind von bestimmten Anforderungen ausgenommen.
Was ist zu tun?
Welche konkreten Anforderungen stellt das BFSG?
- Inhalte müssen über mehr als einen sensorischen Kanal zur Verfügung gestellt werden, also in schriftlicher Form zum Beispiel auch vorgelesen werden
- Inhalte müssen gut erkennbar sein, also in angemessener Schriftgröße und Kontrast dargestellt werden
- Funktionen müssen einfach und intuitiv bedienbar sein
- visuelle Elemente müssen in ihrer Optik wie Helligkeit und Kontrast angepasst werden können, audiovisuelle Elemente in ihrer Lautstärke
Um den Anforderungen des BFSG gerecht zu werden, sollten Sie bereits jetzt bestehende Barrieren in Produkten und Dienstleistungen analysieren und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Mit den richtigen Maßnahmen, einer langfristigen Strategie und regelmäßiger Überprüfung brauchen Sie die Gesetzesänderungen nicht zu fürchten.
Das BFSG stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch Chancen, ihre Produkte und Dienstleistungen einer größeren Zielgruppe zugänglich zu machen. Wer jetzt handelt, vermeidet nicht nur Strafen, sondern positioniert sich als zukunftsorientiertes und kundenfreundliches Unternehmen. Barrierefreiheit sollte nicht nur als Pflicht, sondern als Wettbewerbsvorteil verstanden werden.
Sollten Sie Beratung oder Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gern an!
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